Beratungskosten
Die Kosten für eine Ernährungstherapie/-beratung richten sich nach Dauer und Anzahl der Beratungsgespräche. Wie viele Beratungseinheiten benötigt werden, ist individuell verschieden und kann leider nicht pauschal beantwortet werden.
Im Erstgespräch legen wir einen groben Zeitplan fest, den wir von Termin zu Termin anpassen – je nachdem wie viele Beratungsgespräche Sie wünschen und wir für sinnvoll erachten.
Kostenbezuschussung
Vorgehensweise für die Kostenbezuschussung einer Ernährungstherapie nach §43 SGB V
(= therapeutisch, d.h. es liegt eine Erkrankung & ärztliche Diagnose vor)
1. Ausstellung einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
Sie lassen sich von Ihrem Arzt eine Verordnung über die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie ausstellen. Die ernährungstherapeutische Notwendigkeit kann Ihr Arzt entweder auf einem Rezept bescheinigen oder den dafür vorgesehenen Vordruck verwenden.
Falls vorhanden, bitten Sie Ihren Arzt um eine Kopie Ihrer aktuellen Blutwerte, Medikation und ggf. Befundberichte.
2. Kontaktaufnahme mit mir als Ernährungsfachkraft
Sie haben alle Unterlagen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Nachdem Sie mir eine Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung zugeschickt haben, erstelle ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zum Einreichen bei Ihrer Krankenkasse.
3. Kontaktaufnahme mit Krankenkasse
Die ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung reichen Sie zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese prüft dann die Kostenübernahme bzw. -bezuschussung.
4. Terminvereinbarung für Beratungsgespräche
Telefonisch oder via E-Mail vereinbaren wir den ersten Beratungstermin.
5. Abrechnung
Im Anschluss an jede Beratung erhalten Sie eine Rechnung von mir, die Sie per Überweisung an mich begleichen. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um Ihre Kostenerstattung bzw. -bezuschussung zu erhalten.
Eine direkte Abrechnung meinerseits mit Ihrer Krankenkasse ist leider nicht möglich.
Aufgrund meiner Qualifikationen werden meine Beratungsleistungen von den Krankenkassen anerkannt und eine Kostenbezuschussung ist möglich. Die Höhe der Kostenbeteiligung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. In der Regel werden fünf Beratungstermine bezuschusst. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse wie hoch die Bezuschussung ist.
Wenn Sie privat versichert sind, prüfen Sie bitte Ihren Vertrag auf mögliche Leistungen zur Ernährungstherapie/-beratung. Da die Vertragsleistungen individuell vereinbart sind, kann bzgl. der Kostenübernahme/-bezuschussung keine pauschale Aussage getroffen werden. Nehmen Sie am besten Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und klären Sie, ob eine Kostenübernahme oder -bezuschussung möglich ist.
Vorgehensweise für die Kostenbezuschussung einer Ernährungsberatung nach §20 SGB V
(= präventiv, d.h. es liegt keine Erkrankung & keine ärztliche Diagnose vor)
1. Kontaktaufnahme mit Krankenkasse
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme/-bezuschussung für eine präventive Ernährungsberatung möglich ist.
Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist hier nicht nötig.
2. Kontaktaufnahme mit mir als Ernährungsfachkraft
Sie haben mit Ihrer Krankenkasse gesprochen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Telefonisch oder via Mail vereinbaren wir nun den ersten Beratungstermin.
3. Abrechnung
Im Anschluss an jede Beratung erhalten Sie eine Rechnung von mir, die Sie per Überweisung an mich begleichen. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um Ihre Kostenerstattung bzw. -bezuschussung zu erhalten. Eine direkte Abrechnung meinerseits mit Ihrer Krankenkasse ist leider nicht möglich.